Green Pass in Italien

Der “Green Pass” in Italien

Der italienische “Green Pass”

Wie in allen europäischen Ländern gibt es auch in Italien eine “Green Pass” bzw. Covid-Pass-Zertifizierung, die den freien und sicheren Verkehr der Bürger während dieser Pandemie-Zeit erleichtert.

Aber versuchen wir zu klären und zu verstehen, was von uns während unseres Aufenthalts in Italien erwartet wird.



Was ist der grüne Pass?

Es handelt sich um eine Zertifizierung in digitaler und druckbarer Form, ausgestellt von der nationalen Plattform des italienischen Gesundheitsministeriums, die einen QR-Code enthält, um ihre Echtheit und Gültigkeit zu überprüfen.

Die Person, die gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Ergebnis des Molekular- / Antigen-Tests hat oder von COVID-19 geheilt ist, kann die COVID-19 Green-Zertifizierung erhalten.



Wo ist es bereits erforderlich?

Die grüne COVID-19-Zertifizierung ist in Italien erforderlich, um an Events für zivile und religiöse Zeremonien teilzunehmen, Zugang zu Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen zu erhalten, in Gebiete ein- und auszureisen, die in die “rote Zone” oder “orange Zone” eingestuft sind.



Was ändert sich ab dem 6. August?

Ab dem 6. August wird es auch für den Zugang zu allen Arten von Indoor-Restaurants, Shows, Veranstaltungen und Sportwettkämpfen, Museen, Instituten und Kulturstätten, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Wellness-Zentren, Messen, Festivals, Konferenzen und Kongressen, Themen- und Vergnügungsparks, Kultur- und Freizeitzentren, Spielhallen und Casinos und öffentliche Wettbewerbe verwendet. 


Reicht mein deutscher Covid Pass?

Ja, natürlich! 

Das Europäische Parlament hat am 9. Juni 2021 ein digitales COVID-Zertifikat der EU genehmigt, sodass in EU-Staaten keine weiteren Reisebeschränkungen für Zertifikatsinhaber – wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests – auferlegt werden können, es sei denn, sie „verhältnismäßig zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“ sind.

Für die Einreise nach Europa und die Einreise nach Italien ist daher dieses Zertifikat erforderlich (der italienische „Green Pass“, der deutsche „Covid Pass“), der eine der folgenden Bedingungen bescheinigt:

den vorgeschriebenen Anti-SARS-CoV-2-Impfkurs für mindestens 14 Tage abgeschlossen haben

oder von COVID-19 geheilt sein (die Gültigkeit des Heilungszertifikats beträgt 180 Tage ab dem Datum des ersten positiven Abstrichs)

oder in den 48 Stunden vor der Einreise nach Italien einen molekularen oder antigenen Abstrich mit negativem Ergebnis durchgeführt haben. Kinder unter 6 Jahren sind von der Entnahme des Abstrichtupfers vor der Abreise ausgenommen.

Die Zertifizierung gilt ab dem 1. Juli für ein Jahr. 

Und was passiert bei meiner Rückkehr nach Deutschland?

Seit dem 1. August müssen alle Reiserückkehrer einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen: Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Genesen-Nachweis. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich auf der offiziellen Website des Auswärtigen Amtes immer über die neuesten Nachrichten zu informieren. 

 

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